So schön die Raketen und andere Leuchtkörper auch sind, die Gefahr ist der ständige Begleiter dieser Artikel. Damit Ihnen und auch allen anderen am Jahreswechseltag nichts schlimmes widerfährt, sollten sie einige Dinge beachten.
- In Deutschland dürfen Raketen nur zwischen 18 Uhr am 31. Dezember und ein Uhr morgens am 1. Januar gezündet werden
- Halten Sie sich nicht in Schussrichtung der Raketen oder Knallkörpern auf.
- Raketen können schon durch einen kurzen Windstoß aus ihrer Flugbahn gebracht werden
- Damit diese nicht in Wohnungen oder Häuser eindringen und Brände verursachen können, sind Fenster, Balkon und Haustüren zu schließen.
- Raketen und Knallkörper können die Kleidung entzünden, offene Taschen oder Kapuzen sind besonders gefährlich.
- Niemals Feuerwerkskörper modifizieren oder öffnen!
- Schießen Sie Raketen nur aus feststehenden Objekten ab (Flasche in einer Kiste oder Rohr im Boden) – keinesfalls aus der Hand!
- Zünden Sie Raketen und Feuerwerke möglichst weit weg vom Körper
- Nicht abgebrannte Raketen oder Knallkörper liegen lassen – keinesfalls aufheben. Auch nach mehreren Minuten könnten diese doch noch zünden.
- Feuerwerkskörper niemals auf Menschen oder Tiere richten
- Nur Feuerwerkskörper mit Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) verwenden. "Schwarzmarkt-Ware" kann unberechenbar heftig explodieren!
- Kindern und Jugendlichen ist der Kauf und das Abschießen von Raketen gesetzlich verboten. Zum Erwerb, zum Besitz und zur Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II muss man mindestens 18 Jahre alt sein.
- Brandverletzungen sofort mit kaltem Wasser, Schnee oder Eis mindestens 10 Minuten lang kühlen.